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   BVerwG, 15.03.1989 - 1 D 49.88   

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https://dejure.org/1989,7615
BVerwG, 15.03.1989 - 1 D 49.88 (https://dejure.org/1989,7615)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 1 D 49.88 (https://dejure.org/1989,7615)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 1 D 49.88 (https://dejure.org/1989,7615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Ausnahme von der disziplinaren Höchstmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 3.88

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Bundesbahnbeamten des mittleren Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 1 D 49.88
    Das kann nach ebenso ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats jedoch die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht rechtfertigen, weil der Beamte wiederholt und sehr zielstrebig gegen auch im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit leicht einsehbare und befolgbare Pflichten verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, BDHE 3, 172, 262 ; zuletzt Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 3.88 -).
  • BVerwG, 12.07.1988 - 1 D 148.87
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 1 D 49.88
    Das gilt um so mehr, wenn der Beamte, wie hier, sein eigennütziges Verhalten durch Urkundenfälschungen ermöglicht oder verheimlicht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 12. Juli 1988 - BVerwG 1 D 148.87 -).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 70.90

    Beurteilung als Dienstvergehen - Ausnahmen von der Entfernung aus dem Dienst

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung eines Beamtenverhältnisses, das die Vertrauensgrundlage verloren hat jedenfalls dann nicht rechtfertigen kann, wenn es sich um die eigennützige Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten handelt (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - RiA 1988, 224 = DVBl. 1988, 704 - Leitsatz ->; Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 1 D 49.88 - und Urteil vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 63.88 -).
  • BVerwG, 05.09.1989 - 1 D 63.88

    Begründung einer Ausnahme vom disziplinaren Höchstmaß auf Grund eingeschränkter

    Denn der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung eines der Vertrauensgrundlage entledigten Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigen kann, wenn es sich um die eigennützige Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten handelt (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - RiA 1988, 224; DVBl. 1988, 704 - Leitsatz ->; Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 1 D 49.88 -).
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